Als eingetragener Ingenieur (DENA) erstelle ich den gesetzlich geforderten Energieausweis mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausschließlich für Wohngebäude.
Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.
Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.
Abhilfe schafft der Energieausweis. Er soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden liefern. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.
Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis darüber hinaus eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Modernisierungsplanung erfolgen oder weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1. Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Quelle: DENA