Das Honorar der Planungsleistung richtet sich, soweit von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst, nach den entsprechenden Honorartabellen. Andernfalls werden Pauschalhonorare oder Zeithonorare gemäß BGB § 632 Abs. 2 vereinbart.
Auslagen für behördliche Auskünfte und der Aufwand für administrative Arbeiten, die über das normale Maß hinausgehen (Schreibkosten, Kopierkosten, Telefon, Porto etc.) werden erfasst und mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß JVEG in Rechnung gestellt.
Für auswärtige Objekte kommen die Fahrtkosten hinzu.
Alle Rechnungsbeträge werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.